AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sweety-Toys Plüschtiere GmbH

Allgemeines
Unsere Angebote und Preise sind stets freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns die Liefermöglichkeiten vor.
Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Sweety-Toys Plüschtiere GmbH.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unseren Lieferschein oder unserer Rechnung ersetzt werden.

Lieferbedingungen
Unsere Artikel werden ab Lager 96215 Lichtenfels/Oberfranken geliefert. Wir berechnen für den Versand pro Karton
-Zur Zeit- 5,90 Euro zuzüglicher gesetzlicher Mehrwertsteuer, per DPD oder andere Frachtführer.
Versand Deutschland Festland. Inselzuschlag/Sperrgut/Express auf Anfrage.

Nimmt der Käufer nach einer ihm gesetzten Nachfrist von 2 Wochen die gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher
ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 40% des Kaufpreises, es sei denn, dass
der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
Wir können nach unserer Wahl statt der Pauschale auch den tatsächlichen Schadenersatz verlangen.

Zahlungsbedingungen
Für Neukunden Vorkasse netto ohne Abzug auf unser Konto. Nach Geldeingang sofortiger Versand.
Bei bekannten Kunden Zahlung sofort nach Warenerhalt netto ohne Abzug auf unser Konto. Sofern der Zahlungseingang nicht
pünktlich erfolgt – 8 Tage nach Rechnung = Versanddatum werden wir 8,0 % Verzugszinsen berechnen.
Bitte beachten Sie, dass nach § 286 Abs. 3 BGB eine Verzugslage ohne Mahnung eintritt.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche und Forderungen unser Eigentum.
Unser Kunde darf gelieferte Ware nur dann veräußern, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen.
Insoweit tritt der Kunde uns schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware zur Sicherheit ab.
Wird die von uns gelieferte Ware zusammen mit anderen Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Höhe der von uns gelieferten Ware.
Wir ermächtigen unseren Kunden, die abgetretenen Forderungen im eigenen einzuziehen. Einbezogene Beträge sind an
uns abzuführen. Wir bleiben jedoch berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen, sobald unser Kunde mit Zahlungen
an uns in Verzug kommt oder seine Zahlungen einstellt; in diesen Fällen können wir verlangen, dass unsere Kunden uns
alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns alle zur Einziehung erforderlichen Informationen
und Unterlagen zur Verfügung stellt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Wird Vorbehaltsware oder werden Forderungen, die gemäß vorstehender Ziffer 2 an die Stelle der Vorbehaltsware getreten
sind, durch Dritte gepfändet oder wird sonst in Rechte an diesen Gegenständen eingegriffen oder droht eines von beiden,
so wird unser Kunde der Pfändung bzw. dem sonstigen Eingriff unverzüglich widersprechen und uns benachrichtigen.
Auf Verlangen unseres Kunden werden wir uns zustehende Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert den Betrag
der gesicherten Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.
Kommt unser Kunde mit Zahlungen uns gegenüber in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, so verliert er ohne weiteres
jedes Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. In diesen Fällen dürfen wir die Vorbehaltsware zum Zweck unserer Befriedigung
herausverlangen, wenn wir dies dem Kunden angekündigt und für die ausstehenden Zahlungen eine angemessene Nachfrist
gesetzt haben. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt.

Ist bei ausländischen Kunden der vorstehend geregelte verlängerte Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes des
Kunden nicht wirksam, so gilt die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt in diesem Land am ehesten entsprechende Sicherheit
als vereinbart. Ist zur Einräumung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat er alle Maßnahmen
zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung der entsprechenden Sicherheiten erforderlich sind.

Reklamationen
Beanstandungen müssen sofort nach Erhalt der Ware – spätestens 8 Tage nach Warenerhalt – schriftlich geltend gemacht
werden.
Per Fax an 09574-654691 oder per Mail an : info@sweety-toys.de
Eventuelle Rücksendungen der Ware bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 96215 Lichtenfels/Oberfranken.

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